Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen ihrer versicherten Mitglieder. Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ (kurz: IGeL) genannt.
Ehe man sich entscheidet, für eine Leistung Geld auszugeben, sollte man genau Bescheid wissen, ob diese Leistung sinnvoll ist. Das gilt in der Medizin ebenso wie in anderen Bereichen des Lebens.
Individuelle Gesundheitsleistungen lassen sich wie folgt unterscheiden
Es gibt auch Selbstzahler-Leistungen, die Patientinnen oder Patienten einem Risiko aussetzen, obwohl sie nachweislich keinen Nutzen haben. Dies gilt für einige Angebote der Krankheitsfrüherkennung, so z.B. für die Früherkennung von Eierstockkrebs durch eine transvaginale Ultraschalluntersuchung.
Infomationen unter Kapitel Schwangerenbetreuung - sinnvolle Zusatzuntersuchungen außerhalb der Mutterschaftsrichtlinien.